Neuerungen

Neuregelung der Automatikeinschränkung im Führerschein ohne praktische Prüfung beim TÜV

Die Automatikeinschränkung wird aufgeweicht und gilt für alle, die irgendwann mal ihre Pkw-Prüfung auf einem Automatik gemacht haben oder aktuell machen werden. Alle Inhaber dieser Einschränkung, die ja auch durch Prüfung auf einem Elektrofahrzeug verursacht wird (Schlüsselzahl 78 auf der Rückseite im Führerschein) können nach mind. 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebewagen und einer Testfahrt vom Fahrlehrer eine Bescheinigung erhalten. Die Führerscheinstelle fertigt dann auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus mit der Schlüsselzahl 197. Danach darf man dann auch Schaltgetriebe fahren. Hinsichtlich weiterführender Führerscheine, wie z.B. Anhänger für Pkw (BE) gibt es einiges zu beachten. Die Fahrstunden dürfen jetzt schon genommen werden, die Bescheinigung muß jedoch datiert sein auf 1. April 2021 oder später.

Das Ministerium in Mainz schreibt dazu folgendes:
6. Vorgriff
Die neuen Automatikregelungen treten am 01.04.2021 in Kraft. Übergangsregelungen fehlen. Gleichwohl bestehen keine Einwände dagegen, schon vor dem 01.04.2021 die Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 gemäß § 17a Abs. 3 FeV n.F. bzw. auf Streichung des Automatikvermerks nach § 17a Abs. 2 S. 3 FeV n.F. zuzulassen. Auch die praktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetrieben der Klasse B nach § 5a Abs. 1 FahrschAusbO n.F. und die Abschlussfahrt gemäß § 5a Abs. 3 FahrschAusbO n.F. dürfen vor dem 01.04.2021, nicht aber vor der Verkündung der Verordnung am 09.12.2020 durchgeführt werden bzw. durchgeführt worden sein. Die Bescheinigung nach Anlage 7 der FahrschAusbO n.F. darf hingegen erst ab 01.04.2021 entsprechend datiert und ausgehändigt werden

Merkblatt

 

Ich wünschen allen Gottes Segen, Frieden und Freiheit und allzeit coronafreie Zone.

Für das Team der Fahrschule Falkenburg
Stefan Pott

 

Seit dem 30. November 2021 ist der TÜV mit einer neuen Verwaltungssoftware ausgestattet. Das Portal nennt sich StartDrive.

Mit der Rechnung erhält der Fahrschüler nun einen Registrierungscode. Mit diesem Code kann er sich bei StartDrive einloggen und seine persönlichen Daten einsehen und auf Richtigkeit überprüfen. Der TüV arbeitet sehr gewissenhaft. Nur ganz selten kam in der Vergangenheit mal ein Fehler vor, wie z.B. Geburtsdatum falsch, oder Name, Vorname vertauscht oder falsche Schreibweise, oder eine Fahrerlaubnisklasse vergessen. Nicht in jedem dieser seltenen Fälle war das ein Abschreibfehler, manchmal war auch die Vorlage der Führerscheinstelle falsch. Daher die Antragsformulare bei der Führerscheinstelle vor der Unterschrift gewissenhaft überprüfen. Auf solche Fehler kann man jetzt sofort hinweisen; ich bitte, dieses zu nutzen. Das soll die Fahrschulen entlasten. So können rechtzeitig vor der praktischen Prüfung ggf. tatsächliche Fehler im Kartenführerschein behoben werden. Niemand ist verpflichtet, das Portal zu nutzen; selbstverständlich steht die Fahrschule bereit und hilft.

Vorstellung StartDrive-Dowload

 

Durchführung der theoretischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen.
Die Bewerber können Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer erhalten. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen. Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
a) Englisch, b) Französisch, c) Griechisch, d) Italienisch, e) Polnisch, f) Portugiesisch,
g) Rumänisch, h) Russisch, i) Kroatisch, j) Spanisch, k) Türkisch, l) Hocharabisch.

Stefan Pott

 

Gruppenfoto